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Berufsrechtliche Regelungen

Als Heilpraktikerin tätig aufgrund der „Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung" gemäß §1 Abs.1 des Gesetzes über die Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 17.2.1939. Die Erlaubnis wurde durch die Gesundheitsbehörde Kreis Ostholstein erteilt.

Der Fachdienst 33: Gesundheit (Reimer-Hansen-Straße, 23843 Bad Oldesloe) ist die zuständige Behörde. Die Tätigkeit als Heilpraktikerin basiert auf dem Heilpraktikergesetz und der 1. Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz.

Berufsständische Regelungen befinden sich in der Berufsordnung für Heilpraktiker, der Ethikerklärung des Fachverbandes Deutscher Heilpraktiker und im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. Alle Regelungen können in der Homepage des Fachverbandes Deutscher Heilpraktiker e.V. (s. Link) eingesehen werden.

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